< Energie-Lexikon

Minutenreserveleistung

Die Minutenreserveleistung  muss innerhalb von 15 min abrufbar sein. Sie dient dem mittelfristigen Ausgleich von Schwankungen im elektrischen Stromnetz und wird über den Regelenergiemarkt gehandelt. Dafür werden unter 2000 MW benötigt. Die Anbieter erhalten dabei einen Leistungspreis für die reine Bereithaltung von Leistungsreserven, sowie einen Arbeitspreis, sollten diese Reserven zum Netzausgleich herangezogen werden. Der Anbieter fährt in diesem Fall binnen der 15 min die Anlage hoch oder herab und gleicht so das Stromnetz aus. Der Ausgleich funktioniert dabei sowohl bei Strom-Überproduktion (negative Regelleistung), als auch bei Strom-Mangel (positive Regelleistung).


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